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Pfotenpreis

Hundehaftpflicht: In welchem Bundesland ist sie Pflicht?

Ob eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist, regelt jedes Bundesland selbst. Für alle Hunde schreiben sie derzeit Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen vor; die übrigen Länder nur für bestimmte Hunde, als Soll-Vorschrift oder in den erfassten Vorschriften gar nicht. Die Tabelle gibt das Landesrecht mit Paragraf wieder (16 von 16 Ländern geprüft erfasst).

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Haftpflichtpflicht für Hunde nach Landesrecht
BundeslandPflicht laut LandesrechtFundstelle
Baden-Württembergin den erfassten Vorschriften nicht geregelt–
Bayernin den erfassten Vorschriften nicht geregelt–
Berlinfür alle Hunde§ 14 Abs. 1 HundeG
Brandenburgnur für bestimmte Hunde§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 HundehV
Bremenfür alle Hunde§ 6 Abs. 1 BremHundeG
Hamburgfür alle Hunde§ 12 Abs. 1 HundeG
Hessennur für bestimmte Hunde§ 71a Abs. 2 HSOG, § 1 Abs. 3 HundeVO
Mecklenburg-Vorpommernin den erfassten Vorschriften nicht geregelt–
Niedersachsenfür alle Hunde§ 5 Satz 1 NHundG
Nordrhein-Westfalennur für bestimmte Hunde§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 LHundG NRW; § 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW
Rheinland-Pfalznur für bestimmte Hunde§ 4 Abs. 2 LHundG
Saarlandnur für bestimmte Hunde§ 2 Abs. 2 und 3 Nr. 4 HuV SL
Sachsennur für bestimmte Hunde§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG
Sachsen-Anhaltfür alle Hunde§ 2 Abs. 3 HundeG LSA
Schleswig-Holsteinfür alle Hunde als Soll-Vorschrift§ 6 HundeG
Thüringenfür alle Hunde§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG

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Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?
Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Das gilt entsprechend für Hunde der in § 10 Abs. 1 genannten Rassen. (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 LHundG NRW) Große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) dürfen nur mit Haftpflichtversicherung gehalten werden; die Haltung ist der Behörde anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW)
Was gilt, wenn mein Bundesland keine Pflicht vorsieht?
Dann schreibt das erfasste Landesrecht keine Versicherung vor. Für Schäden haftet die Halterin oder der Halter trotzdem; ob eine Versicherung sinnvoll ist, beurteilt Pfotenpreis nicht.
Wer gibt eine verbindliche Auskunft?
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Stand: 01.10.2026 · Quelle: Landesrecht, Fundstellen je Bundesland