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Pfotenpreis

Hunderecht Sachsen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In Sachsen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In Sachsen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.

  • Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem den Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung voraus. (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die erforderliche Sachkunde nachzuweisen, in der Regel durch eine Prüfung. (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GefHundG, § 4 Abs. 1 DVOGefHundG)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Sachsen:

  • Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht die Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Zucht und Handel mit diesen Hunden sind verboten. (§ 5 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 GefHundG)

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

Für Sachsen ist die Kennzeichnung bei Pfotenpreis noch nicht erfasst.

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Haftpflichtversicherung

  • Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem den Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung voraus. (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG)

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die erforderliche Sachkunde nachzuweisen, in der Regel durch eine Prüfung. (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GefHundG, § 4 Abs. 1 DVOGefHundG)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Gefährlichkeit vermutet (nicht bei Welpen und Junghunden bis sechs Monate). Die Vermutung kann im Einzelfall widerlegt werden. (§ 1 DVOGefHundG)
  • Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht die Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Zucht und Handel mit diesen Hunden sind verboten. (§ 5 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 GefHundG)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen Pflicht?
In Sachsen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor. Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem den Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung voraus. (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG)
Was gilt in Sachsen zur Sachkunde?
Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die erforderliche Sachkunde nachzuweisen, in der Regel durch eine Prüfung. (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GefHundG, § 4 Abs. 1 DVOGefHundG)
Wie regelt Sachsen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Gefährlichkeit vermutet (nicht bei Welpen und Junghunden bis sechs Monate). Die Vermutung kann im Einzelfall widerlegt werden. (§ 1 DVOGefHundG) Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht die Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Zucht und Handel mit diesen Hunden sind verboten. (§ 5 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 GefHundG)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)