Hunderecht Saarland: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Saarland schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Saarland schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.
- Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen – mindestens 1 Million € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden, das Fortbestehen einmal jährlich. (§ 2 Abs. 2 und 3 Nr. 4 HuV SL)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem Volljährigkeit und eine Sachkundebescheinigung voraus; die Sachkunde wird durch einen behördlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen und gilt nur für den jeweiligen Hund. (§ 2 Abs. 3 Nr. 1, § 4 HuV SL)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Saarland:
- Die Verordnung enthält keine Rassenliste. Gefährlich sind Hunde, die sich als bissig erwiesen oder Menschen oder Tiere in aggressiver und gefahrdrohender Weise angesprungen haben; ihre Haltung bedarf der Erlaubnis. Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden, dürfen nicht gehalten werden. (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 HuV SL)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Gefährliche Hunde sind dauerhaft zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der Ortspolizeibehörde durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. (§ 5 Abs. 4 HuV SL)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen – mindestens 1 Million € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden, das Fortbestehen einmal jährlich. (§ 2 Abs. 2 und 3 Nr. 4 HuV SL)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes setzt unter anderem Volljährigkeit und eine Sachkundebescheinigung voraus; die Sachkunde wird durch einen behördlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen und gilt nur für den jeweiligen Hund. (§ 2 Abs. 3 Nr. 1, § 4 HuV SL)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Die Verordnung enthält keine Rassenliste. Gefährlich sind Hunde, die sich als bissig erwiesen oder Menschen oder Tiere in aggressiver und gefahrdrohender Weise angesprungen haben; ihre Haltung bedarf der Erlaubnis. Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden, dürfen nicht gehalten werden. (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 HuV SL)
Kennzeichnung und Registrierung
- Gefährliche Hunde sind dauerhaft zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der Ortspolizeibehörde durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. (§ 5 Abs. 4 HuV SL)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-10-01):
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) vom 15. Dezember 2022, Stand zum 01.10.2026 aktuellste Fassung, gültig ab 23.12.2022, abgerufen 2026-10-01
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Saarland Pflicht?
Was gilt in Saarland zur Sachkunde?
Wie regelt Saarland gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Saarland gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) vom 15. Dezember 2022