Hunderecht Berlin: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Berlin schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Berlin schreibt das Landesrecht für Hunde allgemein eine Haftpflichtversicherung vor.
- Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten – mindestens 1 Million € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 € pro Versicherungsjahr. (§ 14 Abs. 1 HundeG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Ein nicht gefährlicher Hund ist von der Leinenpflicht befreit, wenn ihn eine Person mit behördlicher Sachkundebescheinigung führt und kein Leinenzwang angeordnet ist; die Bescheinigung ist mitzuführen. (§ 29 Abs. 1, § 6 Abs. 3 HundeG)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Berlin:
- Gefährlich sind ferner Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat. (§ 5 Abs. 3 Satz 1 HundeG)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist ab Vollendung des dritten Lebensmonats mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen. Bei Beginn der Haltung sind die Daten unverzüglich dem zentralen Register zu übermitteln. (§ 12 Abs. 1, § 4, § 13 Abs. 1 HundeG)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten – mindestens 1 Million € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 € pro Versicherungsjahr. (§ 14 Abs. 1 HundeG)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Ein nicht gefährlicher Hund ist von der Leinenpflicht befreit, wenn ihn eine Person mit behördlicher Sachkundebescheinigung führt und kein Leinenzwang angeordnet ist; die Bescheinigung ist mitzuführen. (§ 29 Abs. 1, § 6 Abs. 3 HundeG)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und deren Kreuzungen gelten als gefährliche Hunde. Ihre Haltung ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (§ 1 GefHuVO, § 18 Abs. 1 HundeG)
- Gefährlich sind ferner Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat. (§ 5 Abs. 3 Satz 1 HundeG)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund ist ab Vollendung des dritten Lebensmonats mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen. Bei Beginn der Haltung sind die Daten unverzüglich dem zentralen Register zu übermitteln. (§ 12 Abs. 1, § 4, § 13 Abs. 1 HundeG)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-10-01):
- Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz - HundeG) vom 7. Juli 2016, Stand zuletzt geändert durch Artikel 7 Nr. 1 des Gesetzes vom 11.12.2025 (GVBl. S. 590, 626), abgerufen 2026-10-01
- Gefährliche-Hunde-Verordnung (GefHuVO) vom 22. August 2016, Stand gültig ab 10.09.2016, abgerufen 2026-10-01
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?
Was gilt in Berlin zur Sachkunde?
Wie regelt Berlin gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Berlin gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 01.10.2026 · Quelle: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz - HundeG) vom 7. Juli 2016