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Pfotenpreis

Hunderecht Nordrhein-Westfalen: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde

In Nordrhein-Westfalen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor, darunter große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.

Hundesteuer

Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Haftpflichtversicherung

In Nordrhein-Westfalen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor, darunter große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

  • Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Das gilt entsprechend für Hunde der in § 10 Abs. 1 genannten Rassen. (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 LHundG NRW)
  • Große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) dürfen nur mit Haftpflichtversicherung gehalten werden; die Haltung ist der Behörde anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW)

Für die Schwelle von 40 cm oder 20 kg (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW) bitte Widerristhöhe und Gewicht angeben.

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Für einen gefährlichen Hund ist die Sachkunde nachzuweisen, durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes. (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 2 LHundG NRW)
  • Auch große Hunde dürfen nur mit Sachkunde gehalten werden; der Nachweis ist hier auch über anerkannte Sachverständige oder von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen und Tierärzte möglich. (§ 11 Abs. 2 und 3 LHundG NRW)

Rassenliste

Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.

Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Gefährliche Hunde, Hunde nach § 10 Abs. 1 und große Hunde müssen fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW)

Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.

Jährliche Pflichtkosten

Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.

Alle laufenden Kosten im Jahreskostenrechner

Haftpflichtversicherung

  • Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Das gilt entsprechend für Hunde der in § 10 Abs. 1 genannten Rassen. (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 LHundG NRW)
  • Große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) dürfen nur mit Haftpflichtversicherung gehalten werden; die Haltung ist der Behörde anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW)

Große Hunde

Als großer Hund gilt ein Hund ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW). Ob die Angaben zu Ihrem Hund die Schwelle erreichen, zeigt der Navigator oben.

Sachkunde / Hundeführerschein

  • Für einen gefährlichen Hund ist die Sachkunde nachzuweisen, durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes. (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 2 LHundG NRW)
  • Auch große Hunde dürfen nur mit Sachkunde gehalten werden; der Nachweis ist hier auch über anerkannte Sachverständige oder von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen und Tierärzte möglich. (§ 11 Abs. 2 und 3 LHundG NRW)

Listenhunde / gefährliche Hunde

  • Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Ihre Haltung bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 LHundG NRW)
  • Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen gelten die Regeln für gefährliche Hunde weitgehend entsprechend. (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)

Kennzeichnung und Registrierung

  • Gefährliche Hunde, Hunde nach § 10 Abs. 1 und große Hunde müssen fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW)

Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):

Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen Pflicht?
In Nordrhein-Westfalen schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor, darunter große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen – mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Das gilt entsprechend für Hunde der in § 10 Abs. 1 genannten Rassen. (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1 LHundG NRW) Große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) dürfen nur mit Haftpflichtversicherung gehalten werden; die Haltung ist der Behörde anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 und 2 LHundG NRW)
Ab wann gilt ein Hund in Nordrhein-Westfalen als großer Hund?
Ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW).
Was gilt in Nordrhein-Westfalen zur Sachkunde?
Für einen gefährlichen Hund ist die Sachkunde nachzuweisen, durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes. (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 2 LHundG NRW) Auch große Hunde dürfen nur mit Sachkunde gehalten werden; der Nachweis ist hier auch über anerkannte Sachverständige oder von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen und Tierärzte möglich. (§ 11 Abs. 2 und 3 LHundG NRW)
Wie regelt Nordrhein-Westfalen gefährliche Hunde und Listenhunde?
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Ihre Haltung bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 LHundG NRW) Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen gelten die Regeln für gefährliche Hunde weitgehend entsprechend. (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
Muss ein Hund in Nordrhein-Westfalen gechippt oder registriert werden?
Gefährliche Hunde, Hunde nach § 10 Abs. 1 und große Hunde müssen fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW)
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Pfotenpreis schätzt keine Versicherungsbeiträge. Die Prämie hängt vom Anbieter und Tarif ab und steht in dessen Angebot.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)