Hunderecht Brandenburg: Haftpflicht, Sachkunde, Listenhunde
In Brandenburg schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Hundesteuer
Für diese Gemeinde ist die Hundesteuer bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Haftpflichtversicherung
In Brandenburg schreibt das Landesrecht eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor.
- Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss für die Erlaubnis unter anderem das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 HundehV)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 HundehV)
Rassenliste
Wählen Sie oben eine Rasse, um zu sehen, ob sie in einer Liste des Landesrechts steht.
Weitere Regeln zu gefährlichen Hunden in Brandenburg:
- Eine Rasseliste gibt es nicht mehr: Hunde, die nach der alten Verordnung allein wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit Inkrafttreten der neuen Verordnung als nicht mehr gefährlich. Gefährlich ist ein Hund nach seinem Verhalten; die Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 17 Abs. 1 HundehV)
Ob Kreuzungen erfasst sind, regelt die jeweilige Vorschrift im Wortlaut.
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, ist mit einem Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Haltung ist der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer. (§ 2 Abs. 1 und 2 HundehV)
Unabhängig davon bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Jährliche Pflichtkosten
Hundesteuer: für diese Gemeinde nicht erfasst. Dazu kommt, wo vorgeschrieben, der Beitrag für die Haftpflichtversicherung; Pfotenpreis schätzt keine Prämien.
Haftpflichtversicherung
- Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss für die Erlaubnis unter anderem das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 HundehV)
Sachkunde / Hundeführerschein
- Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 1 HundehV)
Listenhunde / gefährliche Hunde
- Eine Rasseliste gibt es nicht mehr: Hunde, die nach der alten Verordnung allein wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit Inkrafttreten der neuen Verordnung als nicht mehr gefährlich. Gefährlich ist ein Hund nach seinem Verhalten; die Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 17 Abs. 1 HundehV)
Kennzeichnung und Registrierung
- Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, ist mit einem Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Haltung ist der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer. (§ 2 Abs. 1 und 2 HundehV)
Rechtsgrundlagen (Stand der Prüfung 2026-09-29):
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024, Stand in Kraft seit 1. Juli 2024 (GVBl. II Nr. 42/2024), abgerufen 2026-09-29
Hundehaftpflicht: Übersicht aller Bundesländer
Häufige Fragen
Ist die Hundehaftpflicht in Brandenburg Pflicht?
Was gilt in Brandenburg zur Sachkunde?
Wie regelt Brandenburg gefährliche Hunde und Listenhunde?
Muss ein Hund in Brandenburg gechippt oder registriert werden?
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024