Hund chippen und registrieren: Was die Länder vorschreiben
Ob ein Hund gechippt oder registriert werden muss, regeln die Landeshundegesetze. Für 14 Länder liegen die Regeln geprüft vor, jeweils mit Paragraf.
Wiedergabe der Vorschriften, keine Rechtsberatung und keine Einzelfallauskunft. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
Baden-Württemberg
- Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes muss der Hund eine unveränderliche Kennzeichnung tragen, über die der Halter ermittelt und der Hund identifiziert werden kann; gefährliche Hunde sind ebenso zu kennzeichnen. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ist in der erfassten Verordnung nicht geregelt. (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 3 Satz 3 PolVO gefährliche Hunde)
Berlin
- Jeder Hund ist ab Vollendung des dritten Lebensmonats mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen. Bei Beginn der Haltung sind die Daten unverzüglich dem zentralen Register zu übermitteln. (§ 12 Abs. 1, § 4, § 13 Abs. 1 HundeG)
Brandenburg
- Jeder Hund, der älter als acht Wochen ist, ist mit einem Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Haltung ist der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, mit Rasse, Wurfdatum, Farbe und Chipnummer. (§ 2 Abs. 1 und 2 HundehV)
Bremen
- Jeder Hund ist spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen und unverzüglich nach Beginn der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer zu registrieren. (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG)
Hamburg
- Jeder Hund ist fälschungssicher mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Norm) zu kennzeichnen; ausgenommen sind Hunde, die nachweislich den dritten Lebensmonat noch nicht vollendet haben. (§ 11 Abs. 1, § 6 Abs. 1 HundeG)
Hessen
- Gefährliche Hunde sind von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der örtlichen Ordnungsbehörde nachzuweisen. (§ 12 HundeVO)
Mecklenburg-Vorpommern
- Ein gefährlicher Hund ist auf Kosten des Halters dauerhaft unveränderlich zu kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Mikrochip; Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ist in der erfassten Verordnung nicht geregelt. (§ 3 Abs. 5 HundehVO M-V)
Niedersachsen
- Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip nach ISO 11784/11785) zu kennzeichnen. Vor Vollendung des siebten Lebensmonats sind Halter- und Hundedaten samt Kennnummer dem zentralen Register zu melden; wer einen älteren Hund übernimmt, meldet innerhalb eines Monats. (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG)
Nordrhein-Westfalen
- Gefährliche Hunde, Hunde nach § 10 Abs. 1 und große Hunde müssen fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW)
Rheinland-Pfalz
- Gefährliche Hunde sind von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem elektronisch lesbaren Chip zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. (§ 4 Abs. 3 LHundG)
Saarland
- Gefährliche Hunde sind dauerhaft zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der Ortspolizeibehörde durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen. (§ 5 Abs. 4 HuV SL)
Sachsen-Anhalt
- Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Transponder (Mikrochip) mit unveränderlicher Kennnummer kennzeichnen zu lassen. (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA)
Schleswig-Holstein
- Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, ist mit einem Transponder (Mikrochip) mit Kennnummer zu kennzeichnen. (§ 5 HundeG)
Thüringen
- Jeder Hund ist von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO-Standard) zu kennzeichnen; die Kennzeichnung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG)
Übrige Länder
Für Bayern, Sachsen ist die Kennzeichnung bei Pfotenpreis noch nicht erfasst. Maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht.
Freiwillige Haustierregister
Unabhängig von Landespflichten bieten Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eine Registrierung an.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Hund chippen lassen?
Das regelt das Landesrecht. In den erfassten Ländern: Baden-Württemberg (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 3 Satz 3 PolVO gefährliche Hunde); Berlin (§ 12 Abs. 1, § 4, § 13 Abs. 1 HundeG); Brandenburg (§ 2 Abs. 1 und 2 HundehV); Bremen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 BremHundeG); Hamburg (§ 11 Abs. 1, § 6 Abs. 1 HundeG); Hessen (§ 12 HundeVO); Mecklenburg-Vorpommern (§ 3 Abs. 5 HundehVO M-V); Niedersachsen (§ 4 Satz 1, § 6 Abs. 1 NHundG); Nordrhein-Westfalen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 LHundG NRW); Rheinland-Pfalz (§ 4 Abs. 3 LHundG); Saarland (§ 5 Abs. 4 HuV SL); Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA); Schleswig-Holstein (§ 5 HundeG); Thüringen (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG).
Wo muss der Chip für Reisen in der EU registriert sein?
Für Reisen verlangt die EU-Heimtierverordnung die Kennzeichnung mit Transponder und den Heimtierausweis; siehe Reisen mit Hund.
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Stand: 01.10.2026 · Quelle: Landesrecht, Fundstellen je Bundesland