Hundesteuer Potsdam
In Potsdam beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
| 1. Hund | 108,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 144,00 € / Jahr |
| 3. und jeder weitere Hund | 192,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 648,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 3 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 3 Abs. 1 Buchst. d
Hundesteuer: 108,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 (Lesefassung mit 3. Änderungssatzung), Fassung vom 7.10.2020, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Potsdam?
In Potsdam beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Potsdam ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 648,00 € je Hund im Jahr vor (§ 3 Abs. 1 Buchst. d). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 (Lesefassung mit 3. Änderungssatzung), Fassung vom 07.10.2020. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Brandenburg
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 (Lesefassung mit 3. Änderungssatzung)