Hundesteuer Paderborn
In Paderborn beträgt die Hundesteuer für einen Hund 72,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 90,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
| 1 Hund | 72,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 90,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 108,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 600,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Buchst. d (Hunde nach § 3 LHundG NRW)
Weitere Sätze laut Satzung
- Hunde nach § 10 Landeshundegesetz NRW: 300,00 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. e)
Hundesteuer: 72,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025), Fassung vom 2.12.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Paderborn?
In Paderborn beträgt die Hundesteuer für einen Hund 72,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 90,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Paderborn ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 600,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Buchst. d (Hunde nach § 3 LHundG NRW)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025), Fassung vom 02.12.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025)