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Pfotenpreis

Hundesteuer Paderborn

In Paderborn beträgt die Hundesteuer für einen Hund 72,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 90,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).

1 Hund72,00 € / Jahr
2 Hundeje Hund 90,00 € / Jahr
3 oder mehr Hundeje Hund 108,00 € / Jahr
Je gefährlichem Hund600,00 € / Jahr

Fundstelle: § 2 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Buchst. d (Hunde nach § 3 LHundG NRW)

Weitere Sätze laut Satzung

  • Hunde nach § 10 Landeshundegesetz NRW: 300,00 Euro je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. e)

Hundesteuer: 72,00 € pro Jahr

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025), Fassung vom 2.12.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Paderborn?
In Paderborn beträgt die Hundesteuer für einen Hund 72,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 90,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Paderborn ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 600,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Buchst. d (Hunde nach § 3 LHundG NRW)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025), Fassung vom 02.12.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 (Fassung ab 01.01.2025)