Hundesteuer Neuss
In Neuss beträgt die Hundesteuer für einen Hund 96,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 120,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
| 1 Hund | 96,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 120,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 180,00 € / Jahr |
| 1 gefährlicher Hund, je Hund | 640,00 € / Jahr |
| 2 gefährliche Hunde, je Hund | 762,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund | 878,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 2 Buchst. a (gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW)
Weitere Sätze laut Satzung
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW): 316 € bei einem Hund, je Hund 382 € bei zwei, je Hund 440 € bei drei oder mehr (§ 2 Abs. 2 Buchst. b)
Hundesteuer: 96,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 19. März 2026, Fassung vom 19.3.2026, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuss?
In Neuss beträgt die Hundesteuer für einen Hund 96,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 120,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Neuss ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 640,00 € im Jahr vor (§ 2 Abs. 2 Buchst. a (gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 19. März 2026, Fassung vom 19.03.2026. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 19. März 2026