Hundesteuer Münster
In Münster beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 132,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 der Satzung).
| 1 Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 132,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 144,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 750,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Nr. 1–3; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2
Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Münster vom 20.12.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, Fassung vom 12.12.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Münster?
In Münster beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 132,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 der Satzung).
Gilt in Münster ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 750,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Münster vom 20.12.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, Fassung vom 12.12.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Münster vom 20.12.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung