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Pfotenpreis

Hundesteuer Mülheim an der Ruhr

In Mülheim an der Ruhr beträgt die Hundesteuer für einen Hund 160,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 220,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).

1 Hund160,00 € / Jahr
2 Hundeje Hund 220,00 € / Jahr
3 oder mehr Hundeje Hund 250,00 € / Jahr
Je gefährlichem Hund850,00 € / Jahr

Fundstelle: § 2 Abs. 1 Satz 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4

Hundesteuer: 160,00 € pro Jahr

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Fassung der 15. Änderungssatzung, Fassung vom 19.12.2025, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr?
In Mülheim an der Ruhr beträgt die Hundesteuer für einen Hund 160,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 220,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
Gilt in Mülheim an der Ruhr ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 850,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Fassung der 15. Änderungssatzung, Fassung vom 19.12.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mülheim an der Ruhr in der Fassung der 15. Änderungssatzung