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Pfotenpreis

Hundesteuer Mönchengladbach

In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer für einen Hund 138,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 165,60 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).

1 Hund138,00 € / Jahr
2 Hundeje Hund 165,60 € / Jahr
3 oder mehr Hundeje Hund 207,00 € / Jahr
1 gefährlicher Hund, je Hund720,00 € / Jahr
2 gefährliche Hunde, je Hund960,00 € / Jahr
3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund1.152,00 € / Jahr

Fundstelle: § 2 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 2 bis 4 (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)

Hundesteuer: 138,00 € pro Jahr

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag, Fassung vom 14.9.2022, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mönchengladbach?
In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer für einen Hund 138,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 165,60 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Mönchengladbach ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 720,00 € im Jahr vor (§ 2 Abs. 2 bis 4 (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag, Fassung vom 14.09.2022. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag