Hundesteuer Leverkusen
In Leverkusen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 96,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 156,00 € (§ 2 Nr. 1 Satz 1 der Satzung).
| 1. Hund | 96,00 € / Jahr |
| 2. Hund | 156,00 € / Jahr |
| 3. und jeder weitere Hund | 264,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 600,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Nr. 1 Satz 1; gefährliche Hunde: § 2 Nr. 1 Satz 2, § 3
Hundesteuer: 96,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19. Dezember 1996 (Stand 01/23), Fassung vom 12.12.2022, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Leverkusen?
In Leverkusen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 96,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 156,00 € (§ 2 Nr. 1 Satz 1 der Satzung).
Gilt in Leverkusen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 600,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Nr. 1 Satz 2, § 3). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19. Dezember 1996 (Stand 01/23), Fassung vom 12.12.2022. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19. Dezember 1996 (Stand 01/23)