Hundesteuer Hamm
In Hamm beträgt die Hundesteuer für einen Hund 90,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 124,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
| 1 Hund | 90,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 124,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 144,00 € / Jahr |
| 1 gefährlicher Hund, je Hund | 696,00 € / Jahr |
| 2 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund | 864,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Buchst. d, e, Abs. 2
Hundesteuer: 90,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung, Fassung vom 11.4.2022, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamm?
In Hamm beträgt die Hundesteuer für einen Hund 90,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 124,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Hamm ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 696,00 € im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Buchst. d, e, Abs. 2). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung, Fassung vom 11.04.2022. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000, zuletzt geändert durch 6. Änderungssatzung