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Pfotenpreis

Hundesteuer Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 129,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 147,00 € je Hund (§ 5 Abs. 1, 3 der Satzung).

1 Hund129,00 € / Jahr
2 Hundeje Hund 147,00 € / Jahr
3 oder mehr Hundeje Hund 168,00 € / Jahr
1 gefährlicher Hund, je Hund672,00 € / Jahr
2 gefährliche Hunde, je Hund885,00 € / Jahr
3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund1.107,00 € / Jahr

Fundstelle: § 5 Abs. 1, 3; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 2 (Hunde, die nach dem 01.01.2013 aufgenommen wurden)

Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.

Hundesteuer: 129,00 € pro Jahr

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Lesefassung), Fassung vom 12.12.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen?
In Gelsenkirchen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 129,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 147,00 € je Hund (§ 5 Abs. 1, 3 der Satzung).
Gilt in Gelsenkirchen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 672,00 € im Jahr vor (§ 5 Abs. 2 (Hunde, die nach dem 01.01.2013 aufgenommen wurden)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Lesefassung), Fassung vom 12.12.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Lesefassung)