Hundesteuer Chemnitz
In Chemnitz beträgt die Hundesteuer für einen Hund 100,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 135,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 der Satzung).
| 1 Hund | 100,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 135,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 165,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 750,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Nr. 1–3; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5
Weitere Sätze laut Satzung
- Zwingersteuer: 176,00 EUR je Zwinger (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
Hundesteuer: 100,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz (Stand: Juli 2026), Fassung vom 1.7.2026, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Chemnitz?
In Chemnitz beträgt die Hundesteuer für einen Hund 100,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 135,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 der Satzung).
Gilt in Chemnitz ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 750,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz (Stand: Juli 2026), Fassung vom 01.07.2026. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Sachsen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz (Stand: Juli 2026)