Hundesteuer Bottrop
In Bottrop beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 144,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
| 1 Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 144,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 180,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 350,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Satz 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 1 Satz 2, § 2a (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09. Juli 2025, Fassung vom 9.7.2025, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bottrop?
In Bottrop beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 144,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).
Gilt in Bottrop ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 350,00 € je Hund im Jahr vor (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 2a (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09. Juli 2025, Fassung vom 09.07.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung 2025 der Stadt Bottrop vom 11. Dezember 2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 09. Juli 2025