Hundesteuer Aachen
In Aachen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 144,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
| 1 Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2 Hunde | je Hund 144,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr Hunde | je Hund 156,00 € / Jahr |
| 1 gefährlicher Hund, je Hund | 720,00 € / Jahr |
| 2 gefährliche Hunde, je Hund | 960,00 € / Jahr |
| 3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund | 1.152,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 2 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 2 Abs. 2 bis 4 (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 in der Fassung des 6. Nachtrages, Fassung vom 13.12.2023, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Aachen?
In Aachen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, bei zwei Hunden 144,00 € je Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Aachen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 720,00 € im Jahr vor (§ 2 Abs. 2 bis 4 (gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 in der Fassung des 6. Nachtrages, Fassung vom 13.12.2023. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 in der Fassung des 6. Nachtrages