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Pfotenpreis

Röntgen beim Pferd: Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte

Röntgen beim Pferd nach GOT: Untersuchung, Aufnahmen, Zuschlag für ambulantes Röntgen im Stall und gegebenenfalls Sedation.

Was ist die GOT?

GOT steht für die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, eine amtliche Verordnung (BGBl. I 2022, 1401). Sie legt für jede tierärztliche Leistung einen Einfachsatz in Euro fest.

Die Praxis rechnet davon das 1- bis 3-fache ab (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT), im Notdienst das 2- bis 4-fache (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT). Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Mehr zur Gebührenordnung

Kurz gesagt

GOT-Leistungen bei 1-fachem Satz: 83,84 € netto / 99,77 € brutto, bei 3-fachem Satz: 251,52 € netto / 299,31 € brutto. Ohne Medikamente und Material.

Selbst berechnen
GOT-Leistungen der Pflichtpositionen (Standardauswahl), ohne Medikamente und Material
Variante1-facher Satz3-facher Satz
Röntgen83,84 € netto
99,77 € brutto
251,52 € netto
299,31 € brutto

Selbst berechnen: Röntgen beim Pferd

Behandlung im Notdienst? (Nacht, Wochenende, Feiertag)

1. Leistungen laut GOT

GOT-Nr.LeistungAnz.1-fach
4UntersuchungAllgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, KamelidenEinfachsatz 30,78 €130,78 €
166BildgebungErste und zweite Röntgenaufnahme, jeweilsEinfachsatz 26,53 €53,06 €
167Bildgebung · je nach FallDritte und jede folgende Röntgenaufnahme, jeweilsEinfachsatz 18,03 €18,03 €
168Bildgebung · je nach FallAufschlag für ambulantes Röntgen, Zuschlag je BesuchEinfachsatz 30,78 €Nur beim Röntgen außerhalb der Praxis (z. B. im Stall), je Besuch.130,78 €
295Narkose/Sedation · je nach FallSedation per injectionem, Pferd, Hausequiden, KamelidenEinfachsatz 16,50 €116,50 €

GOT-Leistungen bei 1-fachem Satz:

83,84 € netto/99,77 € brutto

Inkl. 19 % Umsatzsteuer (15,93 €). Spanne 1-fach bis 3-fach (gleiche Auswahl, ohne Notdienstgebühr): 83,84 € bis 251,52 € netto. Grundlage: GOT 2022.

2. Nicht enthalten

Diese Kosten können hinzukommen. Ihre Höhe hängt vom Einzelfall ab; wir nennen deshalb keine Beträge.

  • Arzneimittel (Preise nach Arzneimittelpreisverordnung, § 9 GOT)
  • Wegegeld bzw. Reiseentschädigung beim Hausbesuch (§ 10 GOT)

3. Erstattung durch eine Versicherung: Was bliebe bei Ihnen?

Viele Tarife erstatten nur bis zu einem bestimmten GOT-Faktor. Für die Rechnung oben (1-facher Satz) rein rechnerisch: 100 % Erstattung, ohne Selbstbeteiligung.

Tarif erstattet bisErstattetEigenanteil
2-fach99,77 €0,00 €
3-fach99,77 €0,00 €
4-fach99,77 €0,00 €

Bruttobeträge. Nicht enthaltene Kosten (Arzneimittel, Material u. a.) sind nicht berücksichtigt.

Eigene Tarifbedingungen eingeben

Die Werte stehen in Ihren Versicherungsbedingungen. Pfotenpreis kennt und bewertet keine Tarife.

Selbstbeteiligung

Für das Ergebnis Erstattungsquote und Faktor-Grenze angeben.

Wichtig: Die tatsächliche Rechnung kann weitere Leistungen enthalten. Der Rechner zeigt ausschließlich GOT-Gebühren für die aufgeführten Positionen. Er sagt nichts darüber, was eine Behandlung im Einzelfall kostet.

Eigene Rechnung nachvollziehen: Faktor je Position zurückrechnen

So ist der Positionskorb zusammengesetzt

Teil B Nr. 4, Röntgen: Nr. 166, 167, Zuschlag für ambulantes Röntgen Nr. 168 – ohne Tierartangabe, gelten daher auch für Pferde; Untersuchung Pferd Teil A; Sedation Pferd Teil C Nr. 1a.

Die Zuordnung der Positionen ist eine redaktionelle Auswahl typischer Leistungen; die Beträge stammen unverändert aus dem Gebührenverzeichnis der GOT. Jede Position ist unter GOT-Nachschlagen mit Einfach- bis Vierfachsatz einsehbar.

Häufige Fragen

Röntgen beim Pferd: Welche Kosten sieht die GOT vor?
Nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) ergeben die Pflichtpositionen des Positionskorbs: Röntgen: 83,84 € netto (99,77 € brutto) beim 1-fachen bis 251,52 € netto (299,31 € brutto) beim 3-fachen Satz. Je nach Fall kommen optionale Leistungen hinzu. Nicht enthalten sind: Arzneimittel, Wegegeld bzw. Reiseentschädigung beim Hausbesuch. Die tatsächliche Rechnung kann weitere Leistungen enthalten.
Welchen Faktor darf die Tierarztpraxis abrechnen?
Regulär das Einfache bis Dreifache des Gebührensatzes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT). Die Höhe richtet sich nach billigem Ermessen, insbesondere nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt der Leistung, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen. Ein höherer Satz als das Dreifache muss außerhalb des Notdienstes vorher in Textform vereinbart werden (§ 5 Abs. 1 GOT).
Was ändert sich im Notdienst?
Im Notdienst (nachts, am Wochenende, an Feiertagen) gilt mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Satz, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50,00 € netto je Angelegenheit (§ 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GOT). Für diesen Positionskorb: Röntgen 217,68 € bis 385,36 € netto einschließlich Notdienstgebühr.
Sind Medikamente und Material im Betrag enthalten?
Nein. Neben den Gebühren dürfen Arzneimittel, verbrauchtes und abgegebenes Material, Entschädigungen und Auslagen gesondert berechnet werden (§ 7 Abs. 2 GOT). Arzneimittelpreise richten sich nach der Arzneimittelpreisverordnung (§ 9 GOT).
Kommt die Umsatzsteuer hinzu?
Ja. Die Gebührensätze der GOT enthalten keine Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 3 GOT). Pfotenpreis weist deshalb alle Beträge netto und brutto mit 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) aus.

Und wenn eine Versicherung zahlt?

Was bei einer einzelnen Rechnung bliebe, zeigt der Lückenblock im Rechner. Über mehrere Jahre mit Prämie rechnet der Versicherungs-Szenario-Rechner. Eine Empfehlung geben wir nicht.

Stand: 29.09.2026 · Quelle: GOT 2022, gesetze-im-internet.de

Quelle: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 15.08.2022, BGBl. I 2022, 1401; Anlage: BGBl. I 2022, 1404–1435 (Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.9.2026. Umsatzsteuer: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Abs. 1. Alle Beträge ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche Text.