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Pfotenpreis

Hundesteuer Rostock

In Rostock beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 5 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).

1. Hund108,00 € / Jahr
2. Hund144,00 € / Jahr
3. und jeder weitere Hund168,00 € / Jahr
Je gefährlichem Hund1.000,00 € / Jahr

Fundstelle: § 5 Abs. 1 Buchst. a–c; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2

Hundesteuer: 108,00 € pro Jahr

Quelle: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer vom 5. April 2024 (Lesefassung mit 1. Änderung), Fassung vom 23.5.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Rostock?
In Rostock beträgt die Hundesteuer für einen Hund 108,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 144,00 € (§ 5 Abs. 1 Buchst. a–c der Satzung).
Gilt in Rostock ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 1.000,00 € je Hund im Jahr vor (§ 5 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer vom 5. April 2024 (Lesefassung mit 1. Änderung), Fassung vom 23.05.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer vom 5. April 2024 (Lesefassung mit 1. Änderung)