Hundesteuer Regensburg
In Regensburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 80,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 120,00 € (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 80,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 120,00 € / Jahr |
| 1. gefährlicher Hund | 480,00 € / Jahr |
| 2. gefährlicher Hund und jeder weitere | 640,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 5 Abs. 1 und 2 (Kampfhunde)
Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.
Hundesteuer: 80,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010, Fassung vom 5.8.2010, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Regensburg?
In Regensburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 80,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 120,00 € (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Regensburg ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde gestaffelte Sätze ab 480,00 € im Jahr vor (§ 5 Abs. 1 und 2 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010, Fassung vom 05.08.2010. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010