Hundesteuer Nürnberg
In Nürnberg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 132,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 132,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 1.056,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 bis 4 (Kampfhunde)
Weitere Sätze laut Satzung
- Hunde der in § 5 Abs. 3 genannten Rassen mit Negativzeugnis der Stadt: 264 € im Kalenderjahr (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 5)
Hundesteuer: 132,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 15. Dezember 2014, Fassung vom 16.11.2023, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?
In Nürnberg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 132,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Nürnberg ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 1.056,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 1 bis 4 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 15. Dezember 2014, Fassung vom 16.11.2023. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 15. Dezember 2014