Hundesteuer München
In München beträgt die Hundesteuer für einen Hund 100,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 100,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 800,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 1 und 2 (Kampfhunde)
Hundesteuer: 100,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, Fassung vom 4.12.2024, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in München?
In München beträgt die Hundesteuer für einen Hund 100,00 € im Jahr (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in München ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 800,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 1 und 2 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, Fassung vom 04.12.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021