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Pfotenpreis

Hundesteuer Hamburg

In Hamburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 90,00 € im Jahr (§ 5 Satz 1 Hundesteuergesetz der Satzung).

1. Hund90,00 € / Jahr
Je gefährlichem Hund600,00 € / Jahr

Fundstelle: § 5 Satz 1 Hundesteuergesetz; gefährliche Hunde: § 5 Satz 2 Hundesteuergesetz (gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 1 bis 3 Hundegesetz)

Weitere Sätze laut Satzung

  • Hund aus einem Hamburger Tierheim: auf Antrag für die ersten zwölf Monate 48 Euro (§ 7 Abs. 2)

Hundesteuer: 90,00 € pro Jahr

Quelle: Hundesteuergesetz (Hamburg) vom 24. Juni 2026 – § 5 laut Landesrecht-Portal gültig bis 31.12.2026, Fassung vom 24.6.2026, abgerufen am 1.10.2026. Maßgeblich ist die Satzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg?
In Hamburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 90,00 € im Jahr (§ 5 Satz 1 Hundesteuergesetz der Satzung).
Gilt in Hamburg ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 600,00 € je Hund im Jahr vor (§ 5 Satz 2 Hundesteuergesetz (gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 1 bis 3 Hundegesetz)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuergesetz (Hamburg) vom 24. Juni 2026 – § 5 laut Landesrecht-Portal gültig bis 31.12.2026, Fassung vom 24.06.2026. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.

Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Hamburg

Stand: 01.10.2026 · Quelle: Hundesteuergesetz (Hamburg) vom 24. Juni 2026 – § 5 laut Landesrecht-Portal gültig bis 31.12.2026