Hundesteuer Fürth
In Fürth beträgt die Hundesteuer für einen Hund 132,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 180,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 132,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 180,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 792,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 2, § 5 (Kampfhunde)
Hundesteuer: 132,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12. Oktober 1994, Fassung vom 24.7.2024, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Fürth?
In Fürth beträgt die Hundesteuer für einen Hund 132,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 180,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Fürth ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 792,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 2, § 5 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12. Oktober 1994, Fassung vom 24.07.2024. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12. Oktober 1994