Hundesteuer Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 240,00 € (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 240,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 5 Abs. 1
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung) vom 2. März 2021, Fassung vom 9.5.2023, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?
In Freiburg im Breisgau beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 240,00 € (§ 5 Abs. 1 der Satzung).
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung) vom 2. März 2021, Fassung vom 09.05.2023. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Baden-Württemberg
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung) vom 2. März 2021