Hundesteuer Erlangen
In Erlangen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 132,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 168,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
| 1. Hund | 132,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 168,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 1.056,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 4 Abs. 1; gefährliche Hunde: § 4 Abs. 1a Nr. 1, § 4a Abs. 1 bis 4 (Kampfhunde)
Weitere Sätze laut Satzung
- Hunde nach § 4a Abs. 6 (Negativzeugnis): 264,00 Euro (§ 4 Abs. 1a Nr. 2)
Hundesteuer: 132,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Erlangen vom 26.11.2020 i. d. F. vom 25.09.2025, Fassung vom 25.9.2025, abgerufen am 30.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Erlangen?
In Erlangen beträgt die Hundesteuer für einen Hund 132,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 168,00 € (§ 4 Abs. 1 der Satzung).
Gilt in Erlangen ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 1.056,00 € je Hund im Jahr vor (§ 4 Abs. 1a Nr. 1, § 4a Abs. 1 bis 4 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Erlangen vom 26.11.2020 i. d. F. vom 25.09.2025, Fassung vom 25.09.2025. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 30.09.2026 · Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Erlangen vom 26.11.2020 i. d. F. vom 25.09.2025