Hundesteuer Braunschweig
In Braunschweig beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 204,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
| 1. Hund | 120,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 204,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 804,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 3 Abs. 1 Buchst. a, b; gefährliche Hunde: § 3 Abs. 1 Buchst. e (gefährliche Hunde, angeschafft nach dem 31.12.2020)
Weitere Sätze laut Satzung
- Gefährliche Hunde, die vor dem 1.1.2021 angeschafft wurden: erster Hund 600,00 €, jeder weitere 756,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. c, d)
Hundesteuer: 120,00 € pro Jahr
Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung, Fassung vom 29.9.2020, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig?
In Braunschweig beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 204,00 € (§ 3 Abs. 1 Buchst. a, b der Satzung).
Gilt in Braunschweig ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 804,00 € je Hund im Jahr vor (§ 3 Abs. 1 Buchst. e (gefährliche Hunde, angeschafft nach dem 31.12.2020)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung, Fassung vom 29.09.2020. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Niedersachsen
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung