Hundesteuer Augsburg
In Augsburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 84,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 120,00 € (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 der Satzung).
| 1. Hund | 84,00 € / Jahr |
| 2. und jeder weitere Hund | 120,00 € / Jahr |
| Je gefährlichem Hund | 840,00 € / Jahr |
Fundstelle: § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2; gefährliche Hunde: § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 (Kampfhunde)
Gefährliche Hunde zählen laut Satzung bei der Anzahl der übrigen Hunde mit.
Hundesteuer: 84,00 € pro Jahr
Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg vom 12.09.2006, Fassung vom 2.6.2022, abgerufen am 29.9.2026. Maßgeblich ist die Satzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?
In Augsburg beträgt die Hundesteuer für einen Hund 84,00 € im Jahr, für den zweiten Hund 120,00 € (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 der Satzung).
Gilt in Augsburg ein eigener Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Die Satzung sieht für gefährliche Hunde 840,00 € je Hund im Jahr vor (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 (Kampfhunde)). Welche Hunde darunter fallen, regelt die Satzung.
Wo steht das verbindlich?
In der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg vom 12.09.2006, Fassung vom 02.06.2022. Pfotenpreis gibt die Sätze wieder; maßgeblich ist die Satzung.
Landesrecht zu Haftpflicht, Sachkunde und Listenhunden: Hunderecht Bayern
Stand: 29.09.2026 · Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg vom 12.09.2006